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Regierungsbezirk Tübingen Artikel
Der Regierungsbezirk Tübingen ist einer von vier Regierungsbezirken in dem Bundesland Baden-Württemberg (Deutschland). Er steht in der Hierarchie zwischen den Landkreisen und Stadtkreisen einerseits und der Landesregierung andererseits.
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Das Regierungspräsidium Tübingen besteht seit der Bildung des Südweststaates Baden-Württemberg in dem Jahr 1952. Die Behörde ist seit diesem Zeitpunkt in dem wesentlichen für den südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg sowie die ehemals preußischen Hohenzollerischen Lande bzw. für das ehemalige Bundesland Württemberg-Hohenzollern (Hauptstadt Tübingen) zuständig, das nachdem Zweiten Weltkrieg aus der französischen Besatzungszone hervorgegangen war.
Der Verwaltungsbezirk hieß daher zunächst Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern. Bei der Gebietsreform, die zu dem 1.01 1973 in Kraft trat, wurde der Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen um ehemals badische Gebiete erweitert.
Im Gegenzug wurden auch Gebiete in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart abgegeben. Daher wurde der Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern seinerzeit in Regierungsbezirk Tübingen umbenannt.
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